Obduktion

Die Obduktion bezeichnet die innere Leichenschau zur Feststellung der Todesursache unter Rekonstruktion des Sterbeprozesses. Die Obduktion ist in der Lage das Zusammenspiel von Grundleiden, weiteren Erkrankungen und Therapiefolgen im zeitlichen Kontext in einen kausalen Zusammenhang zu bringen, der letztlich in der terminalen Todesursache mündet. Damit nimmt die Obduktion einen unverzichtbaren Platz in der modernen Medizin ein.

Die Begriffe Obduktion (aus dem lateinische: obducere – aufdecken) und Autopsie (aus dem griechischen: autopsia – selbst sehen, mit eigenen Augen sehen) werden synonym verwendet, wobei im internationalen, besonders im englischsprachigen Raum der Begriff „autopsy“ gebräuchlich ist. Beiden Begriffen gleich ist der Bezug zur relevanten Bedeutung der Obduktion für den Erkenntnisgewinn durch die systematische Untersuchung zur Klärung der Todesursache und zur Verkettung von Pathologien, Therapien und Krankheitsverläufen.

Diesen unverzichtbaren Beitrag der Obduktion für das Krankheitsverständnis bringt Giovani-Battista Morgagni, der Vater der pathologischen Anatomie auf den Punkt:

„Nam qui plura inciderunt, aut inspexerunt, hi saltem, cum illi minime dubitant, ipsi dubitare didicerunt.“

(Giovanni-Battista Morgagni um 1761, Band II, Brief XVI, Art. 25)

„Denn jene, die mehr seziert oder untersucht haben, diese wenigstens haben – während andere überhaupt nicht zweifeln – selbst das Zweifeln gelernt“

Heute dient die klinische Obduktion als wichtiges Instrument der Qualitätssicherung in Bezug auf Behandlung und Therapie und trägt zu einer adäquaten Gesundheitsfürsorge bei. In diesem Zusammenhang klärt die Obduktion die konkrete Todesursache und untersucht klinische Verdachtsdiagnosen unter dem Aspekt der Entstehung, des Verlaufs und der zum Tode führenden Pathomechanismen. Hierzu gehört auch das Aufdecken genetischer Dispositionen, welche oft erst durch eine Obduktion diagnostiziert werden.

Bei der versicherungs- oder auch sozialrechtlichen Obduktion wird der Ursachenzusammenhang zwischen dem Tod und z.B. einer Berufserkrankung untersucht. Der Obduktionsbefund stellt hier einen entscheidenden Parameter für Versicherungsleistungen an die Hinterbliebenen als Versicherungsbegünstigte dar.

Eine rechtliche Definition von Verwaltungsobduktion besteht nicht. Im Sprachgebrauch zählen hierzu Obduktionen nach dem Bundesseuchengesetz zur Aufklärung meldepflichtiger, ansteckender Erkrankungen. Im weitesten Sinne werden damit Obduktionen bezeichnet, die von einer Verwaltungsbehörde angeordnet sind. Hierzu zählen dann auch Obduktionen nach dem Feuerbestattungsgesetz und die sozialrechtlichen Obduktionen.

Aus dem familiären Umfeld kann ebenfalls Interesse an einer sogenannten Privatobduktion bestehen, die von den Hinterbliebenen in Auftrag gegeben wird, um bei einem natürlichen Tod die konkrete Todesursache aufzuklären. Auch hier steht nicht selten die Frage nach einer familiären Disposition im Raum.

Unser Institut führt auf Wunsch Privatsektionen durch.

Insgesamt sind Obduktionen mit ihrem signifikant hohem Erkenntniswert wichtig für den medizinischen Fortschritt, von dem zukünftige Patienten profitieren werden, getreu dem Leitsatz:

Mortui vivos docent – Die Toten lehren die Lebenden

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